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Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz


Am 1. Januar 2000 müssen die Erfordernisse der EKAS-Richtlinie (Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit) über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten in den UVG versicherten Betrieben vollzogen sein. Sie basieren auf dem Unfallversicherungsgesetz und der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (VUV).

Um was geht es dabei?

Mit den aufgrund dieser Erfordernisse zu treffenden vorbeugenden Massnahmen sollen in der ganzen Schweiz Unfälle und Krankheiten am Arbeitsplatz vermieden und damit volkswirtschaftliche Kosten eingespart werden.

Wie geht es am einfachsten?

Die FAMH erarbeitet Branchenlösungen. Dabei werden die Erfordernisse der Richtlinien sozusagen "zentral" erfüllt.

Für weitere Auskünfte:

Generalsekretariat der FAMH
z.H. Herrn Herbert Neidhart
Postfach 44
2054 Les Vieux Prés

Tél. : 032 853 14 12
Fax : 032 853 41 10

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